Rechtliche Einordnung
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Pillen, Kapseln und Tabletten - optisch sind Nahrungsergänzungsmittel den Arzneimitteln zum Verwechseln ähnlich. Tatsächlich enthalten sie teilweise auch die identischen Inhaltsstoffe. Wo ist also der Unterschied? Der ist selbst für Fachleute oft nicht leicht zu erkennen.
Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich den Lebensmitteln zugeordnet. Sie werden jedoch in Lebensmittel untypischer Form, das heißt "in dosierter Form" wie Tabletten, Kapseln oder Pulverbeuteln, angeboten. Nahrungsergänzungsmittel enthalten Konzentrate von Nährstoffen wie Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung. Sie sind - wie der Name schon sagt - dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
Mögliche Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln
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Substanzgruppe
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Beispiele
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Vitamine und Provitamine
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Vitamin C, Vitamin E, Folsäure, Beta-Carotin
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Mengen- und Spurenelemente
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Calcium, Magnesium, Eisen, Zink, Selen, Chrom
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Vitaminoide (Vitaminähnliche Stoffe)
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Coenzym Q10, Alpha-Liponsäure
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Fettsäuren und Phospholipide
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Omega-3-Fettsäuren (Fischöle),
Omega-6-Fettsäuren (Borretschöl, Nachtkerzenöl), Lecithin
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Aminosäuren und -abkömmlinge, Peptide
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L-Cystein, L-Carnitin, Glutathion
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Kohlenhydrate
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Inulin, Oligofructose
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Sekundäre Pflanzenstoffe
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Lycopin, Phytosterine, Polyphenole, Phytoöstrogene
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Pflanzenextrakte, Produkte tierischen Ursprungs
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Obst- und Gemüsekonzentrate, Haifischknorpel
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Sonstige
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Bierhefe, Algen, probiotische Kulturen
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Der feine Unterschied zu Arzneimitteln

(Foto: DAK/Wigger)
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Manche Nährstoffpräparate, zum Beispiel hoch dosierte Vitamine, fallen unter das Arzneimittelrecht. Arzneimittel erfüllen den Zweck, Erkrankungen zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Soll ein Produkt als Arzneimittel auf den Markt kommen, muss es durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden.
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Nahrungsergänzungsmittel zählen dagegen rechtlich zu den Lebensmitteln und benötigen keine Zulassung. In der Praxis gibt es eine Grauzone zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln, weil manche Hersteller versuchen, Produkte als Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen, die eigentlich Arzneimittel sind. Häufig muss im Einzelfall per Gerichtsurteil entschieden werden, zu welcher Gruppe ein Präparat zählt. Aus diesem Grund sollten Sie bei neu eingeführten "Nahrungsergänzungsmitteln", die laut Werbung angeblich Krankheiten lindern oder verhindern können, misstrauisch sein.
Autor: aid infodienst